VO EU Nr. 1215/2012 Artikel 81
Kapitel VIII: Schlussvorschriften
Artikel 81
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem , mit Ausnahme der Artikel 75 und 76, die ab dem gelten.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
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QAAAE-64792