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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Leistungen zur Bewirtschaftung einer Betriebskantine
(1) Leistet ein Unternehmer einen „Zuschuss“ zu den Bewirtschaftungskosten seiner von einem Dritten (Caterer) in dessen Namen und für dessen Rechnung betriebenen Betriebskantine, kann der „Zuschuss“ Entgelt für eine vom Unternehmer bezogene Leistung „Kantinenbewirtschaftung“ sein (entgegen Abschn. 1.8. Abs. 12 Nr. 3 Bsp. 3 UStAE). (2) Der Unternehmer ist aus einer von ihm bezogenen Eingangsleistung „Kantinenbewirtschaftung“ nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese Leistung ausschließlich dazu dienen soll, als sog. unentgeltliche Wertabgabe seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit zu verschaffen, in der Betriebskantine verbilligt Speisen und Getränke zu beziehen (Bezug: § 2, § 3, § 15 UStG; § 118 FGO; Art. 6 Richtlinie 77/388/EWG; Art. 26 MwStSystRL).
Beabsichtigt der Unternehmer bereits bei Leistungsbezug, die bezogene Leistung nicht für seine...BStBl 2012 II S. 53