Widerstreitende rechtskräftige Urteile – Änderung nach
§ 174 Abs. 4 AO – Vorrang der Rechtskraft gegenüber den
Änderungsvorschriften der AO
Leitsatz
Aus § 110 Abs. 2, 2. Halbsatz FGO ergibt sich ein Vorrang der Rechtskraft gegenüber den Änderungsvorschriften der Abgabenordnung.
Liegen zwei rechtskräftige Urteile vor, die zu demselben Sachverhalt, aber zu verschiedenen Veranlagungszeiträumen ergangen
sind, schließt dies eine Durchbrechung der Rechtskraft eines der beiden Urteile durch eine Änderung der Einkommensteuerfestsetzung
nach § 174 Abs. 4 Satz 1 AO wegen Widerstreits mit der Festsetzung in dem anderen Urteil in der Frage der zeitlichen Zuordnung
und der Höhe der in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum abzugsfähigen Betriebsausgaben aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 10 Nr. 22 DStRE 2015 S. 1018 Nr. 16 EFG 2014 S. 980 Nr. 12 Ubg 2015 S. 552 Nr. 9 SAAAE-64573
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 12.03.2014 - 7 K 2499/12 E
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