Arbeitshilfe - Stand: 09.12.2015

Keine Pflicht zur Vorlage von freiwillig geführten Kasseneinzelaufzeichnungen von Barverkäufen - Zum Anspruch auf ein faires und geordnetes Verfahren: Annahme einer Pflichtverletzung i.S. des § 162 Abs. 2 AO

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Datenzugriff im Rahmen einer Außenprüfung: Ist ein Apotheker, der tatsächlich Einzelaufzeichnungen der Barverkäufe führt, zur Herausgabe der entsprechenden Datei nach § 147 Abs. 6 AO verpflichtet? - Führt die verweigerte Herausgabe der Unterlagen zu einer Schätzungsbefugnis?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
SAAAE-64158