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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 5 KR 530/12

Im Berufungsverfahren streiten die Beteiligten noch darüber, ob die Klägerin von der Beklagten die Zahlung der Aufwandspauschale gemäß § 275 Abs. 1c Satz 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch(SGB V) in Höhe von 100,- Euro verlangen kann.

Fundstelle(n):
PAAAE-63939

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 13.02.2014 - L 5 KR 530/12

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