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Unter - und unverzinsliche Darlehen an Betriebsangehörige
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I. Begriff des Arbeitgeberdarlehens
[i]DarlehenEin Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn der Arbeitgeber einem Mitarbeiter auf der Rechtsgrundlage eines Darlehensvertrags Geld überlässt. Das Darlehen stellt auf Seiten des Arbeitgebers eine reguläre Darlehensforderung dar. Die Auszahlung des Darlehensbetrags führt weder beim Arbeitgeber zu einer Betriebsausgabe noch beim Arbeitnehmer zu Einnahmen. Es fällt keine Lohnsteuer an.
[i]Unechtes DarlehenSofern hingegen keine expliziten Vereinbarungen zur Rückzahlung des Betrags bestehen, handelt es sich um ein sog. „unechtes Darlehen“, das in voller Höhe der Lohnsteuer unterliegt.
II. Ausweis und Zugangsbewertung
[i]Zuordnung Anlage- oder UmlaufvermögenOb das Darlehen dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzuordnen ist, hängt von der Laufzeit ab. Während das Darlehen bei einer Gewährung von nicht länger als einem Jahr dem Umlaufvermögen zuzurechnen ist, wird die Zuordnung bei einer Laufzeit von ein bis vier Jahren regelmäßig durch den subjektiven Willen des Arbeitgebers und damit durch die Zweckbestimmung geprägt. Ab einer Laufzeit von vier Jahren erfolgt generell eine Zuordnung zum Anlagevermögen.
[i]Erstmaliger Ansatz zum NennwertLangfristige Darlehen an Be...