IFRS-Kommentar

12. Aufl. 2014

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Dokumentvorschau
Haufe IFRS-Kommentar, 12. Auflage, Haufe, Dr. Norbert Lüdenbach, u.a. - IFRS-Kommentar Online

§ 22 Leistungen an Arbeitnehmer, Altersversorgung

Haufe, Günter Neumeier, Thomas Hagemann (Mai 2019)
Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 19 (revised 2011) in der seit 2013 anzuwendenden Fassung. Bezüglich der bis Ende 2012 gültigen (alten) Fassung von IAS 19 wird auf die 10. Auflage dieses Kommentars verwiesen.

Wurde nach altem Rechtsstand die Korridormethode angewendet, war der Übergang auf die nunmehr einzig erlaubte OCI-Methode zum Beginn des Übergangsjahres (i. d. R. der ) retrospektiv nach IAS 8 durchzuführen (IAS 19.173).

1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe

1Zielsetzung von IAS 19 ist die realistische und zutreffende Berücksichtigung von Leistungen für Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis (employee benefits), in erster Linie Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Jahresabschluss des verpflichteten Arbeitgeberunternehmens. Pensionsrückstellungen sind unter IFRS i. d. R. deutlich höher als unter EStG. Als Ausnahmen hiervon können statische Zusagen (Rz 24) oder auch neuere beitragsorientierte Leistungszusagen mit nicht dienstzeitproportionaler Unverfallbarkeitsgestaltung gem. § 2 Abs. 5a BetrAVG gelten. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) führte die Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach HGB relativ nah an...

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