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NWB direkt Nr. 20 vom Seite 537

Anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

André Deutschländer

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-63511 Der Gesetzgeber hat in der Norm des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG festgelegt, dass zu den Herstellungskosten eines Gebäudes auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen gehören, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Netto-Aufwendungen 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen – sog. anschaffungsnahe Herstellungskosten. Hierbei führen gerade die Ausnahmen von den anschaffungsnahen Herstellungskosten, wie z. B. jährlich üblicherweise anfallenden Erhaltungsarbeiten, häufig zu Problemen in der Praxis.

Ausführlicher Beitrag s..

Konsequenzen aus einer Überschreitung der 15 %-Grenze

[i]U. U. müssen Einkommensteuerbescheide vergangener Jahre korrigiert werdenIm ungünstigsten Fall sind bei der Überschreitung der 15 %-Grenze innerhalb des Dreijahreszeitraums im Rahmen der Veranlagung des laufenden Jahres die Einkommensteuerbescheide der vergangenen Jahre entsprechend zu korrigieren. Die Überschreitung der 15 %-Grenze löst ein rückwirkendes Ereignis aus, die Bescheide sind folglich nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO zu ändern (vgl. auch AEAO zu § 175 AO Abs. 2.4).

[i]Vorläufigkeitsvermerk oder Vorbehalt der Nachprüfung nicht notwendigDurch diese grundsätzliche Änderungsmöglichkeit ist ein etwaiger Vorläufigkeitsvermerk oder eine Festsetzung unter dem ...

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