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Zeitpunkt der Optionsausübung zur Steuerpflicht gem. § 9 Abs. 1 UStG bei einer Grundstücksveräußerung
Anmerkung zum
Bei der Veräußerung von Grundstücken möchten sowohl Erwerber als auch Veräußerer häufig sicherstellen, dass ein Vorsteuerabzug gewährleistet ist. Grundsätzlich sind Grundstücksveräußerungen jedoch von der Umsatzsteuer befreit, da diese generell Grunderwerbsteuer auslösen und eine Doppelbelastung mit zwei Verkehrsteuerarten vermieden werden soll. Eine Option zur Steuerpflicht und damit die Möglichkeit zum weiteren Vorsteuerabzug ist nur möglich, sofern entweder eine Geschäftsveräußerung im Ganzen in Verbindung mit einer Erbringung steuerpflichtiger Vermietungsumsätze vorliegt, oder ein wirksamer Verzicht auf die Steuerbefreiung erklärt wird. Zur letzteren Möglichkeit hat sich jüngst das Finanzgericht Niedersachsen zu der praxisrelevanten Frage geäußert, wann die Verzichtserklärung zu erfolgen hat.
A. Umsatzsteuer bei Veräußerung von Grundstücken
Die Veräußerung von Grundstücken unterliegt gem. § 1 GrEStG grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Zwecks Vermeidung einer Doppelbelastung mit Verkehrsteuern (Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer) sind derartige Transaktionen generell gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a) UStG von der Umsatzsteuer befreit.
In der Praxis wird jedoch häuf...