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Einkommensteuer | Zur Berücksichtigung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung
(1) Wird nur ein auf einem Grundstück gelegenes Gebäude oder ein Gebäudeteil vermietet oder verpachtet, bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht nur hierauf. Die Prüfung, ob der Stpfl. durch seine Vermietungstätigkeit langfristig einen Einnahmenüberschuss erzielen will, ist jeweils auf das einzelne Mietobjekt bezogen. (2) Die Feststellung, ob der Stpfl. beabsichtigte, langfristig Einkünfte aus dem Objekt zu erzielen, hat das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu treffen. (3) Mietverträge unter nahestehenden Personen sind i. d. R. nicht der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspricht. (4) Mietrechtliche Gestaltungen ...