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FG Düsseldorf 19.9.2013 11 K 3969/11 G , NWB 19/2014 S. 1410

Einkommensteuer | Zur Abfärbewirkung bei einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

Die Tätigkeit einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis kann nach dem aufgrund der Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG in vollem Umfang als Gewerbebetrieb anzusehen sein, wenn einer zivilrechtlich als Gesellschafterin in die GbR aufgenommenen Ärztin – aufgrund der fehlenden Beteiligung am Gewinn und an den stillen Reserven – nicht die Stellung einer Mitunternehmerin zukommt. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die aufgenommene Ärztin eigenverantwortlich und ohne Überwachung und persönliche Mitwirkung der übrigen Gesellschafter tätig ist.

Anmerkung:

Im Streitfall nahm eine aus zwei Ärzten bestehende Gemeinschaftspraxis (GbR) eine weitere Ärztin in die Gemeinschaft auf. Hinsichtlich der Gewinnabrede vereinbarten die Parteien, dass diese 37 % bzw. 42 % vom eigenen Honorarumsatz...

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