Erwerb eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks durch einen von mehreren Erbbauberechtigten
für anteiligen Erwerb des Erbbauzinsanspruchs beim Kauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks keine Grunderwerbsteuer
Aufteilung nach der Boruttauschen Formel
Leitsatz
1. Wird ein mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück verkauft, so entfällt regelmäßig ein erheblicher Teil des für das
Grundstück vereinbarten Kaufpreises kalkulatorisch auf das automatisch miterworbene Recht auf den Erbbauzins.
2. Der Erwerb des Erbbauzinsanspruchs stellt keinen Grundstücksumsatz dar. Die auf den Erbbauzins entfallende und nach der
sog. Boruttauschen Formel zu berechnende Gegenleistung geht daher nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer
ein.
3. Der Sachverhalt, dass beim Verkauf des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks an einen von mehreren Erbbauberechtigten
das Erbbaurecht im Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Eigentumsumschreibung des Grundstücks aufgehoben wird,
ist nicht anders zu beurteilen, als wenn das Eigentum an dem Grundstück erworben und anschließend die Vereinbarung über die
Aufhebung des Erbbaurechts getroffen wird.
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 10 Nr. 28 DStRE 2014 S. 1067 Nr. 17 EFG 2014 S. 1025 Nr. 12 StBW 2014 S. 369 Nr. 10 UVR 2014 S. 202 Nr. 7 Ubg 2014 S. 621 Nr. 9 DAAAE-62329
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.12.2013 - 15 K 4236/10
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