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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 290

Spenden eines Steuervorteils

Aktuelle Einkommensteuer-Tarifkoeffizienten 2014

Prof. Dr. Heiner Richter

In § 32a EStG sind mit Beginn des Jahres 2014 die Beträge der einzelnen Tarifzonen geändert worden. Für die Berechnung von Steuerwirkungen, die aus Spenden nach § 10b EStG resultieren, ergeben sich daraus Konsequenzen, wenn jemand den Steuervorteil gleich mitspenden will.

I. Hintergrund

Gelegentlich möchte ein Steuerpflichtiger einer Körperschaft eine Spende für gemeinnützige Zwecke i. S. von §§ 51 ff. AO zukommen lassen, ohne persönlich daraus einen Steuervorteil zu ziehen. Der Steuerpflichtige beabsichtigt vielmehr, den sich hieraus ergebenden Steuervorteil zu spenden. Ziel dieses Beitrags ist es daher, mit den aktuellen Tarifkoeffizienten des § 32a EStG unter Zuhilfenahme der Bruttobedarfsrechnung eine entsprechende altruistische Bruttogeldspende zu berechnen. Darüber hinaus soll eine altruistische Geldspende berechnet werden, die die Steuervorteile einer vorliegenden Sachspende kompensiert.

II. Einkommensteuertarif

1. Grundtarif

Der Einkommensteuertarif ist in § 32a EStG als progressiver Tarif normiert. Nach der Grundfreibetragszone schließen sich vier Tarifzonen an:

  • die untere und obere Progressionszone sowie

  • die untere und obere Proportionalzone.

Der Einfachheit halber...

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