Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur Unionsrechtsverträglichkeit der Besteuerung stiller Reserven in Einbringungsfällen unter fünfjähriger Zahlungsstreckung
Anmerkungen zum
In dem Verfahren „DMC Beteiligungsgesellschaft“ gegen FA Hamburg-Mitte hat sich der EuGH auf der Grundlage eines unter das UmwStG 1995 fallenden Einbringungsfalls erstmals zu der Frage geäußert, ob eine sofortige Besteuerung der stillen Reserven in dem eingebrachten Vermögen aus Gründen der Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den EU-Mitgliedstaaten unter Streckung der Steuerzahlung über einen Zeitraum von fünf Jahren mit primärem Unionsrecht vereinbar ist. Das Urteil ist deshalb für die Praxis von großer Bedeutung, weil auch einige der derzeit geltenden Entstrickungstatbestände nach dem SEStEG eine sofortige Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven unter Gewährung einer fünfjährigen Zahlungsstreckung vorsehen (vgl. § 4g EStG und § 36 Abs. 5 EStG).
„ DMC Beteiligungsgesellschaft“ NWB NAAAE-54684
Ist nach dem EuGH die Besteuerung stiller Reserven in Einbringungsfällen unter fünfjähriger Zahlungsstreckung mit dem Unionsrecht vereinbar?
Prüft der EuGH, ob Deutschland sein Besteuerungsrecht ohne die sofortige Besteuerung der stillen Reserven im Zeitpunkt der Einbringung derselben verliert?
Wann ist aus der Sicht des...