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Der Beweiswert der Neuen interaktiven Prüfungstechnik (NiPt)
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[i]Harle/Olles, Die moderne Betriebsprüfung, Herne 2014 Der BGH hat die Aussagekraft mathematisch-statistischer Methoden grundsätzlich anerkannt. Demgegenüber wertet die Finanzgerichtsbarkeit ein auffälliges Ergebnis des Chi-Quadrat-Tests nicht als eigenständigen Anlass, der die Ordnungsmäßigkeit einer Buchführung widerlegen kann. Vielmehr habe eine Ziffernanalyse mittels Chi-Quadrat-Test nur indiziellen Charakter für eine Unregelmäßigkeit. Begründet wird diese Einschätzung jedoch nicht mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, nicht einmal mit einer objektiv hergeleiteten Abwägung. Aufgrund der großen Ähnlichkeit zu den gerichtlich akzeptierten Gesamtbildprüfungen wäre eine sachgerechte Beurteilung sowohl im Allgemeinen als auch im verhandelten Einzelfall möglich. Denn mathematisch-statistische Verfahren haben gegenüber akzeptierten Verprobungen keine generellen Nachteile und sind auf allen technischen Verprobungsebenen den gerichtlich anerkannten Methoden grundsätzlich mindestens gleichwertig.