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Lohnsteuer | Keine Lohnsteuerpauschalierung bei geringfügiger Beschäftigung eines Alleingesellschafters einer GmbH
Die Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte gem. § 40a Abs. 2a EStG kommt nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen des § 40a Abs. 2 EStG vorliegen, jedoch – z. B. wegen mehrerer geringfügiger Beschäftigungen, deren Arbeitsentgelt insgesamt die Verdienstgrenze überschreitet – die regulären Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. Beim Alleingesellschafter einer GmbH, der von dieser im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung angestellt ist, fehlt es am Vorliegen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses und damit am Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Damit sind nach dem die Voraussetzungen des § 40a Abs. 2 EStG nicht erfüllt. Die Pauschalierung gem. § 40a Abs. 2a EStG scheidet in diesem Fall aus.