Besteuerung Alleinerziehender: Abzug der zumutbaren Belastung
Leitsatz
Die Besteuerung Alleinerziehender verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
Ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss der Besteuerung Alleinerziehender gegenüber Eheleuten (mit oder ohne Kinder)
ist nicht gegeben, weil es sich um ungleiche Sachverhalte handelt.
Die Halbfamilie stellt gegenüber der Ehe und gegenüber der eingetragenen Lebenspartnerschaft eine andere Lebensform dar.
Dass sowohl Eheleute (mit oder ohne Kinder) als auch Alleinerziehende unter den Begriff der in Art. 6 geschützten „Familie”
fallen, führt nicht dazu, dass beide Gruppen trotz bestehender Unterschiede steuerlich gleichbehandelt werden müssten.
Der Abzug der zumutbaren Belastung ist nicht verfassungswidrig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 42 DStRE 2014 S. 1428 Nr. 23 EFG 2014 S. 926 Nr. 11 VAAAE-61137
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 06.05.2013 - 7 K 114/10
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