Absetzungen für Substanzverringerung bei Kiesvorkommen
Leitsatz
Bei der unentgeltlichen Übertragung eines Bodenschatzes (hier: Kiesvorkommen) dürfen gemäß § 11d Abs. 2 EStDV keine ertragswirksamen
Absetzungen für Substanzverringerung vorgenommen werden.
Die Überlegung, bei der entgeltlichen Übertragung solcher Bodenschätze AfS als zulässig zu erachten, verlangt eine tatsächliche
entgeltliche Übertragung bzw. einen tauschähnlichen Vorgang.
Ein tauschähnlicher bzw. entgeltlicher Vorgang ist u. a. anzunehmen, wenn dem Einbringenden als Gegenleistung für das eingebrachte
Einzelwirtschaftsgut Gesellschaftsrechte gewährt werden, die dem Wert des Einzelwirtschaftsguts entsprechen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 882 Nr. 15 BB 2014 S. 918 Nr. 16 EFG 2014 S. 900 Nr. 11 KÖSDI 2014 S. 18987 Nr. 9 StuB-Bilanzreport Nr. 14/2014 S. 539 IAAAE-61124
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 22.01.2014 - 3 K 314/13
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