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EU-Erbrechtsverordnung in Österreich
Auswirkungen auf das Zivil- und Steuerrecht
Mit der Erbrechtsverordnung (EU) Nr. 650/2012 vom werden für die Rechtsnachfolge von Personen, die nach dem versterben, die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht und ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt. Diese Änderungen sind Anlass für eine überblicksartige Darstellung der derzeitigen Rechtslage in Österreich für Erbfälle mit Auslandsbezug. Dabei ist grundsätzlich von folgenden Fallgruppen auszugehen: (1.) Der Erblasser ist österreichischer Staatsbürger, (2.) der Erblasser ist ausländischer Staatsbürger, hatte aber seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder (3.) ein Teil des Nachlasses ist ein in Österreich gelegenes Vermögen.
I. Grundsätzliches zum österreichischen Erbrecht
1. Möglichkeiten der Erbfolge
[i]Zwei Wege der Nachlassübertragung – es gilt aber stets ein Pflichtteilsrecht Grundsätzlich besteht in Österreich eine Zweigleisigkeit beim Übergang von Vermögen einer Person auf eine andere Person: Neben der gesetzlichen Erbfolge besteht die Möglichkeit mittels Erbschaftsregelungen zu Lebzeiten die Nachfolge zu gestalten. Dabei ist...