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Einkommensteuer | Verlustausgleichsbeschränkung für Steuerstundungsmodelle verletzt nicht Bestimmtheitsgebot
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) § 15b EStG ist bezogen auf das Tatbestandsmerkmal einer „modellhaften Gestaltung“ hinreichend bestimmt. (2) Sieht nach den Feststellungen des Finanzgerichts das vertriebene Konzept keine steuerlichen Verluste vor und sollte es danach ausschließlich wegen der erzielbaren Erlöse als Geldanlage attraktiv sein, verletzt der Schluss des Finanzgerichts, in der [i]infoCenter „Steuerstundungsmodelle“ NWB YAAAC-37526 Sache liege kein Steuerstundungsmodell i. S. des § 15b Abs. 2 EStG vor, weil nicht die Möglichkeit zur Erzielung von Steuervorteilen in Form negativer Einkünfte geboten worden sei, weder Denkgesetze noch Erfahrungssätze.