Sind Fremdkapitalzinsen, die gemäß Art. 35 Abs. 4 der Vierten Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom insoweit in die Herstellungskosten einbezogen werden dürfen, als sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, Teil der Besteuerungsgrundlage für eine Entnahme im Sinne von Art. 5 Abs. 6 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom , insbesondere des "Selbstkostenpreises" im Sinne von Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. b dieser Richtlinie und/oder der Nebenkosten im Sinne von deren Art. 11 Teil A Abs. 2?
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