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EuGH-Vertragsverletzungsverfahren
I. Allgemeines und Rechtsgrundlagen
[i]Zum EuGH-Vorabentscheidungsverfahren s. Weingartner IWB 5/2014 S. 164NWB PAAAE-56889Das Vertragsverletzungsverfahren bietet neben dem Vorabentscheidungsverfahren eine weitere Möglichkeit, bestehende nationale Rechtsnormen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht zu überprüfen. Mittels dieses objektiv-rechtlichen Verfahrens sollen die Mitgliedstaaten angehalten werden, ihre unionsrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Etwa 40 % der Verfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union beziehen sich auf Vertragsverletzungsverfahren. In steuerlichen Angelegenheiten betreffen diese vielfach die Mehrwertsteuersystemrichtlinie; es gibt aber auch mehrere Vertragsverletzungsverfahren mit unmittelbarem Bezug zu den direkten Steuern.
[i]Initiativrecht der EU-Kommission und jedes MitgliedstaatesWenn die EU-Kommission einen Verstoß eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gegen das Unionsrecht feststellt, kann sie das in Art. 258 AEUV vorgesehene Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Dieses Recht steht nach Art. 259 AEUV auch jedem Mitgliedstaat zu, der zu der Auffassung gelangt, dass ein anderer Mitgliedstaat die gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen missachtet. In der Praxis werden die Klageverfahren wegen Vertragsverletzung allerdings zumeist von der EU-Kommission betrieb...