Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 10 | Umsatzsteuer: BFH klärt Zweifelsfragen bei Kleinunternehmern

Der BFH hat sich in drei Urteilen mit der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) befasst. Danach müssen Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Mit einer nur für einen Unternehmensteil erstellten Jahreserklärung können sie nicht rechtswirksam optieren. Geben Kleinunternehmer unberechtigter Weise in einer Kleinbetragsrechnung einen Steuersatz an, schulden sie die Steuer gem. § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG, wenn die Rechnung einen Vorsteuerabzug ermöglicht.

Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs hat sich jüngst in drei Urteilen mit der Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht beschäftigt.

Unter Vorsitz von Prof. Dr. Hans-Friedrich Lange haben die höchsten deutschen Steuerrichter zum einen klargestellt: Auch ein Kleinunternehmer muss eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Dem Finanzamt wird dadurch erst die Prüfung ermöglicht, ob ein Unternehmer zu Recht den Kleinunternehmerstatus in Anspruch nimmt.

Erwähnenswert sind zudem die folgenden Aussagen: Berechnet ein Kleinunternehmer in einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Steuer nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, ist darin grundsätzlich ein konkludenter Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer zu se...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

Steuern mobil