Haftung des Mitgeschäftsführers einer
geschäftsführenden Komplementär-GmbH
für Lohnsteuerschulden der KG trotz Berufung auf eine interne
Aufgabenverteilung
Leitsatz
1. Sind in einer Gesellschaft mehrere
Geschäftsführer bestellt, trifft jeden von ihnen
die Verantwortung für die Erfüllung der steuerlichen
Pflichten der Gesellschaft (Grundsatz der Gesamtverantwortung eines
jeden gesetzlichen Vertreters). Diese kann durch eine lediglich
mündlich vereinbarte interne Ressortverteilung nicht begrenzt
werden. Eine solche Begrenzung der Verantwortlichkeit ist aber auch
bei Vorliegen einer klaren vorweg getroffenen schriftlichen Zuständigkeitsvereinbarung
nur solange möglich, als die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft
keine Veranlassung zur Überprüfung gibt.
2. Hypothetische Kausalverläufe -
hier Annahme einer insolvenzrechtlichen Anfechtung gedachter Steuerzahlungen
- finden bei der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme des Geschäftsführers
nach § 69 AO keine Berücksichtigung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 10 Nr. 1 DStRE 2015 S. 434 Nr. 7 GmbH-StB 2014 S. 208 Nr. 7 GmbHR 2014 S. 442 Nr. 8 KSR direkt 2014 S. 12 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 10/2014 S. 662 LAAAE-57712
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.12.2013 - 3 K 1632/12
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