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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1632/12

Gesetze: AO §§ 34, 69, 191 Abs. 1InsO § 130GmbHG § 64

Haftung des Mitgeschäftsführers einer geschäftsführenden Komplementär-GmbH für Lohnsteuerschulden der KG trotz Berufung auf eine interne Aufgabenverteilung

Leitsatz

1. Sind in einer Gesellschaft mehrere Geschäftsführer bestellt, trifft jeden von ihnen die Verantwortung für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Gesellschaft (Grundsatz der Gesamtverantwortung eines jeden gesetzlichen Vertreters). Diese kann durch eine lediglich mündlich vereinbarte interne Ressortverteilung nicht begrenzt werden. Eine solche Begrenzung der Verantwortlichkeit ist aber auch bei Vorliegen einer klaren vorweg getroffenen schriftlichen Zuständigkeitsvereinbarung nur solange möglich, als die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft keine Veranlassung zur Überprüfung gibt.

2. Hypothetische Kausalverläufe - hier Annahme einer insolvenzrechtlichen Anfechtung gedachter Steuerzahlungen - finden bei der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme des Geschäftsführers nach § 69 AO keine Berücksichtigung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 10 Nr. 1
DStRE 2015 S. 434 Nr. 7
GmbH-StB 2014 S. 208 Nr. 7
GmbHR 2014 S. 442 Nr. 8
KSR direkt 2014 S. 12 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 10/2014 S. 662
LAAAE-57712

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.12.2013 - 3 K 1632/12

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