Frage der Schuldnerschaft der EUSt; Möglichkeit der Vollmachterteilung für Zollanmeldung durch AGB-Klausel
Leitsatz
Ein durchschnittlicher Käufer muss auf der Grundlage der in den Katalogen einer Anbieterin abgedruckten AGB nicht damit rechnen,
dass er mit seiner Bestellung zugleich eine Erklärung abgeben musste und abgab, durch die er seine Vertragspartnerin, die
Warenlieferantin, bevollmächtigte, für ihn gegenüber den deutschen Zollbehörden die Erklärung abzugeben, dass abweichend vom
gesetzlichen Regeltatbestand des Art. 201 ZK nicht der Anmelder, sondern der Kunde, der Erwerber der Ware, Schuldner der EUSt
sei.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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