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Investitionszulage | Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen
Der zur Auslegung der KMU-Empfehlung betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen im Hinblick auf die Berechnung einer Investitionszulage entschieden, dass Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 des Anhangs der KMU-Empfehlung dahin auszulegen ist, dass Unternehmen als „verbunden“ angesehen werden können, wenn die Prüfung der zwischen ihnen bestehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen ergibt, dass sie – vermittels einer natürlichen Person oder einer gemeinsam handelnden Gruppe natürlicher Personen – eine einzige wirtschaftliche Einheit bilden, auch wenn sie formal nicht in einer der in Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 1 des Anhangs aufgeführten Beziehungen zueinander stehen. Als gemeinsam handelnd i. S. von Art. 3 Abs...