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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 17 U 235/08

Der Kläger wehrt sich dagegen, dass die Beklagte - als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Fleischerei-Berufsgenossenschaft - ihn als Haftungsschuldner für Beträge der ungarischen Firma Q I Kft. (Fa. Q) in Höhe von insgesamt 487.484,82 EUR in Anspruch nimmt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAE-57176

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 03.07.2013 - L 17 U 235/08

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