Übergangszeit zwischen Berufsausbildung und Wehrdienst
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Beginnt die Übergangszeit von vier Monaten nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG zwischen einer Berufsausbildung und dem Wehrdienst erst ab dem Monat nach der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
  SAAAE-56810