Arbeitshilfe - Stand: 24.02.2016

Teilwertabschreibung einer nicht werthaltigen Forderung

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1. Anerkennung einer Teilwertabschreibung im Streitjahr 2001 für eine im Jahr 2000 abgetretene Forderung im Rahmen verbundener Unternehmen aufgrund einer Bürgschaftsverpflichtung oder verdeckte Einlage (wertlose Forderung) des (Besitz-)Einzelunternehmens des Klägers in die Betriebs-GmbH? - Zuordnung der Forderung zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen? - Erhöhte Bestandskraft durch vorangegangene Außenprüfung und gesetzeswidrige Nachholung einer verdeckten Einlage nach einer betriebsnahen Veranlagung?

2. Rechtsschutzbedürfnis bei Teileinspruchsentscheidung - Berücksichtigung der im Zusammenhang mit dem Erwerb der Forderung entstandenen Schuldzinsen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb statt bei den Kapitaleinkünften (Wegfall des Sparerfreibetrags)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
TAAAE-56707