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Zweitwohnungsteuer | Degressiver Zweitwohnungsteuertarif
Das der Verfassungsbeschwerde gegen einen Zweitwohnungsteuerbescheid der Stadt Konstanz stattgegeben und die zugrunde liegenden Satzungen der Jahre 1989, 2002 und 2006 für nichtig erklärt. Ist ein degressiver Zweitwohnungsteuertarif – wie im vorliegenden Fall – nicht durch hinreichend gewichtige sachliche Gründe gerechtfertigt, verletzt er das aus [i]Kanzler, NWB 17/2011 S. 1459Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.