Kosten eines mit Abbruchabsicht erworbenen Gebäudes als Werbungkosten?
Leitsatz
Wird ein noch nicht verbrauchtes Altgebäude in Abbruchabsicht erworben, um auf dem Grundstück ein neues Gebäude zu errichten,
stellen die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten nachträgliche Anschaffungskosten des Grund und Bodens dar, falls
sich der Steuerpflichtige nach dem Abbruch entschließt, doch kein neues Gebäude zu errichten.
Fundstelle(n): DStRE 2015 S. 329 Nr. 6 DStZ 2014 S. 181 Nr. 6 EFG 2014 S. 527 Nr. 7 KÖSDI 2014 S. 18835 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 23/2014 S. 909 TAAAE-56425
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