Kein Vorsteuerabzug aus Rechnung bei fehlender Leistungsbeschreibung und Bezugnahme auf nicht eindeutig bezeichnete Geschäftsunterlagen
Leitsatz
Der Vorsteuerabzug aus der Rechnung einer GmbH, welche noch mit dem Voreigentümer eines Grundstücks vereinbarte Neu- und Modernisierungsleistungen
erbracht hat, scheidet aus, wenn die Rechnung weder hinreichende Angaben zum Umfang der abgerechneten Leistungen enthält noch
mit der undatierten Beschreibung „gemäß unserer Vereinbarung” eindeutig und schriftlich auf andere entsprechende Angaben enthaltende
Geschäftsunterlagen Bezug nimmt.
Fundstelle(n): DB 2014 S. 640 Nr. 12 DStZ 2014 S. 218 Nr. 7 EFG 2014 S. 695 Nr. 8 KAAAE-56399
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 13.12.2013 - 5 K 914/08
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