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FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 1094/13 EFG 2014 S. 659 Nr. 8

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1EStG § 63 Abs. 1 S. 2EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. cEStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. dGG Art. 3 Abs. 1 WehrsoldG § 2

Kein Kindergeldanspruch für volljähriges Kind während der Ableistung des Freiwilligen Wehrdienstes

Leitsatz

Für ein volljähriges Kind, das eine Ausbildungsstelle hat, aber wegen der Ableistung des Freiwilligen Wehrdienstes nicht antritt, besteht während der Ableistung des Freiwilligen Wehrdienstes kein Kindergeldanspruch. Infolge des Umstandes, dass freiwillig Wehrdienstleistende einen Sold von anfänglich 777,30 Euro bis zu 1.003, 50 Euro nach Ableistung der sechsmonatigen Probezeit erhalten, liegt keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Absolventen des Freiwilligen Wehrdienstes gemäß § 2 WehrSoldG etwa im Vergleich zu Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 659 Nr. 8
TAAAE-56383

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FG des Saarlandes, Urteil v. 12.09.2013 - 2 K 1094/13

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