Arbeitshilfe - Stand: 04.03.2015

Zur beruflichen Qualifikation für eine Heilbehandlung i.S.d. § 4 Nr. 14 UStG - Keine Steuerbefreiung für Umsätze im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Ponyhofs zur Freizeitbeschäftigung für Kinder und Jugendliche ohne weitere Elemente der Personensorge oder Erziehung?

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Steuerrechtliche Beurteilung von Umsätzen aus dem Betrieb eines Ponyhofs, der Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche anbietet:

1. Stellen die angebotenen Leistungen eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Dienstleistungen i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL dar? - In welcher Form hat eine Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL zu erfolgen? - Muss die Anerkennung bereits vor Ausführung der entsprechenden Leistungen vorliegen oder kann sie auch nachträglich ausgesprochen werden?

2. Sind die Leistungen gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL als in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen steuerbefreit, die von einer „Einrichtung ohne Gewinnstreben” erbracht werden? - Umfasst der Begriff „Einrichtungen ohne Gewinnstreben” auch natürliche Personen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
RAAAE-56362