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Einkommensteuer | Doppelte Haushaltsführung eines erwachsenen Sohnes ohne eigenen Hausstand
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei einem erwachsenen, wirtschaftlich selbständigen (im Streitfall 52-jährigen als Diplom-Ingenieur tätigen) Kind kann regelmäßig vermutet werden, dass es nicht als Gast in den elterlichen Haushalt eingegliedert ist, sondern gemeinsam mit den Eltern oder einem Elternteil wohnt, und dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen zu verorten ist, und auch die gemeinsame Haushaltsführung wesentlich mitbestimmt. (2) Die dem Arbeitnehmer zur ausschließlichen Nutzung überlassenen Räumlichkeiten müssen weder den bewertungsrechtlichen Anforderungen an eine Wohnung gerecht werden noch ist eine finanzielle Beteiligung an den Wohnungskosten der Eltern erforderlich. Die Entgeltlichkeit ist keine unerlässliche Voraussetzung (conditio s...