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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1665/12 EFG 2014 S. 641 Nr. 8

Gesetze: EStG §§ 33, 11 Abs. 2 Satz 1

Abziehbarkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

Im Zusammenhang mit einem Zivilprozess im Jahr 2010 angefallene Rechtsanwaltsgebühren sind nach der neuen Rechtsprechung des , BStBl II 2011, 1015) unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG abziehbar.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 8 Nr. 7
DStRE 2015 S. 409 Nr. 7
DStZ 2014 S. 183 Nr. 6
EFG 2014 S. 641 Nr. 8
NAAAE-55870

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 12.11.2013 - 3 K 1665/12

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