Anspruch auf Kindergeld für ein studierendes,
verheiratetes Kind mit Rücksicht auf dessen Unterhaltsansprüche
gegenüber dem Ehegatten
Leitsatz
Der Anspruch auf Kindergeld setzt nicht voraus, dass sich der
Kindergeldberechtigte in einer "typischen Unterhaltssituation" befindet.
Nach der ab 2012 geltenden gesetzlichen Regelung kommt es für
den Kindergeldanspruch nicht mehr auf die Höhe der Einkünfte
und Bezüge des Kindes an. Leistungen des Ehegatten des
Kindes oder des Vaters des Kindeskindes, welche aufgrund einer gesetzlichen
Unterhaltspflicht erbracht werden, sind daher für den Anspruch
auf Festsetzung von Kindergeld nicht mehr relevant.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAE-55834
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 07.08.2013 - 1 K 106/12
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.