Minderung des Grundstücksteilwertes bei Belastung durch eine
Grundschuld
Leitsatz
Die auf einem Grundstück zu Gunsten einer Bank bestehenden Grundschulden sind wertmindernd bei der Ermittlung des Teilwertes
als Entnahmewert zu berücksichtigen, wenn mit der Inanspruchnahme aus der Grundschuld zu rechnen ist.
Die Weiterleitung von Mieten an die Kredit gebende Bank steht der Zurechnung der Einkünfte beim zivilrechtlichen Eigentümer
als Vermieter nicht entgegen, auch wenn die Zwangsvollstreckung wegen Einstellung der Kreditzahlungen droht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAE-55796
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 11.04.2012 - 12 K 1189/09
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