BFH - VIII R 62/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 3 Nr 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 3
Rechtsfrage
Erzielt eine aus Augenärzten bestehende GbR keine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, sondern solche aus Gewerbebetrieb, wenn eine in der GbR eigenverantwortlich tätige Augenärztin trotz ihrer Gesellschafterstellung nicht als Mitunternehmerin i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG anzusehen ist, weil sie insbesondere aufgrund einer besonderen Gewinnverteilungsabrede in nicht ausreichendem Umfang Mitunternehmerrisiko trägt, und die Tätigkeit der GbR im Hinblick auf die durch die Augenärztin eigenverantwortlich behandelten Patienten nicht mehr als aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich angesehen werden kann?
Eigenverantwortliche Leistung; Gewerbebetrieb; Mitunternehmerrisiko; Mitunternehmerschaft
Fundstelle(n):
OAAAE-55741