Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
Dem Großen Senat werden gem. § 11 Abs. 4 FGO folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt: (1) Setzt der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers voraus, dass der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird? (2) Sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer entsprechend den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des NWB EAAAD-35188 (BStBl 2010 II S. 672 = Kurzinfo StuB 2010 S. 115 NWB QAAAD-37167) aufzuteilen (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG)?
Nach bisheriger BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung berechtigt ein häusliches Arbeitszimmer nur dann zum Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug, wenn es nahezu ausschließlich beruflich bzw. betrieblich genutzt wird. Nur eine private Mitnutzung des Arbeitszimmers von weniger als 10 % sch...