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FG Münster 09.01.2014 3 K 742/13 Kg, AO, NWB 9/2014 S. 580

Abgabenordnung | Irreführende Rechtsbehelfsbelehrung in den Hinweisen der Familienkasse

Nach dem ist eine von den Familienkassen vielfach verwendete Rechtsbehelfsbelehrung („Wenn Sie mit der oben aufgeführten Forderung grds. nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Familienkasse. Bei Fragen zur Rückzahlung wenden Sie sich bitte unverzüglich an das regionale Forderungsmanagement …“) irreführend und setzt die Einspruchsfrist von einem Monat daher nicht in Gang. Wegen der fehlerhaften Belehrung ist ein Einspruch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe des Bescheids zulässig.

Anmerkung:

Das Finanzgericht führt aus, dass aufgrund der ergänzenden Angaben in den Hinweisen der Familienkasse unmittelbar im Anschluss an die Rechtsbehelfsbelehrung – der Kläger solle sich an die zuständige Familienkasse wenden, wenn er mit der ...

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