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Abgabenordnung | Feststellungsbescheid im Insolvenzverfahren
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid über eine Umsatzsteuernachzahlung als Insolvenzforderung steht einer später begehrten anderweitigen Umsatzsteuerfestsetzung entgegen, wenn dieser Bescheid nicht mehr geändert werden kann. (2) Die Entscheidung des Finanzamts über die Rücknahme des Feststellungsbescheids nach § 130 Abs. 1 AO ist eine Ermessensentscheidung, die von den Gerichten nur eingeschränkt überprüft werden kann.