Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2013
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Teil L: Gewerbesteuer
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I. | Vordruck | 502 |
II. | Gesetzesänderungen und neue
Verwaltungsanweisungen | 506 |
1. | Gesetzesänderungen | 506 |
2. | Verwaltungsanweisungen | 508 |
2.1 | Gleich lautende Erlasse
der obersten Finanzbehörden der Länder | 508 |
2.2 | BMF-Schreiben | 509 |
2.3 | Sonstige
Verwaltungsanweisungen | 509 |
III. | ABC der Gewerbesteuer | 514 |
S. 502
I. Vordruck – Gewerbesteuererklärung
S. 503
S. 504
S. 505
S. 506
Änderung des Vordrucks GewSt 1 A: Im Folgenden werden die Änderungen in dem Vordruck GewSt 1 A, die nicht nur redaktioneller Art sind, gegenüber der Vorjahresversion dargestellt.
Zeile 14 (Änderung): Die Gewebesteuererklärung ist seit dem Erhebungszeitraum 2011 elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Soll der Steuerbescheid einer empfangsbevollmächtigten Person zugesandt werden, ist die entsprechende Empfangsvollmacht gesondert zu übermitteln.
Zeile 32 (Änderung): Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor, ist dies in Zeile 32 zu benennen. Endet im Erhebungszeitraum ein zweites Wirtschaftsjahr ist dieses nun ebenfalls mit den Angaben vom (TTMM) und bis (TTMM) anzugeben.
Zeile 41a (neu): In der neu eingefügten Zeil...