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Track 03 | Vermietung: Nachlaufende Schuldzinsen bei Erhaltungsaufwendungen
Der BFH hat 2005 entschieden, dass Zinsen für ein Darlehen, mit dem sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, nach dem Verkauf der Immobilie als nachträgliche Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehbar sind. Es kommt dabei – so der BFH – nicht darauf an, ob ein etwaiger Veräußerungserlös zur Schuldentilgung ausgereicht hätte. Das BMF hat das Urteil in 2006 zunächst akzeptiert, jetzt aber einen Rückzieher gemacht.
Finanzierungskosten als nachträgliche Werbungskosten bei Vermietung. – Darum geht es nun als Nächstes. Das Thema hat uns in den letzten Monaten schon mehrfach beschäftigt. Jetzt informieren wir Sie über einen sehr späten Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministeriums. Das BMF hatte ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus 2005 zu nachlaufenden Schuldzinsen bei Erhaltungsaufwendungen erst akzeptiert, um dann jüngst einen Rückzieher zu machen.
Nachlaufende Schuldzinsen. – Da denke ich zunächst an die erfreuliche Änderung der Rechtsprechung durch den IX. Senat des Bundesfinanzhofs im Juni 2012. Danach sind Zinsen für Darlehen, die ursprünglich zur Anschaffung oder zum Bau einer vermieteten ...