Nachweis tatsächlicher Zahlung durch Versteuerung beim Empfänger?
Leitsatz
1) Rentenzahlungen sind nicht bereits deshalb abzugsfähig, weil der Empfänger diese versteuert hat. Dass alle geschuldeten
Zahlungen tatsächlich geleistet wurden, ist nur durch einen lückenlosen Nachweis der Rentenzahlungen mittels Kontoauszügen
zu erreichen.
2) Je länger der Zeitraum andauert, während dessen sich ein in seinem Erstberuf arbeitender Steuerpflichtiger nicht zum Examen
seines Zweitstudiums anmeldet, desto intensiver muss er seine Bemühungen dokumentieren.
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 451 Nr. 6 EStB 2014 S. 179 Nr. 5 RAAAE-55231
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