Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtung nach § 6a Abs. 3 EStG gegenüber beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern
bei vertraglich vorgesehenem Pensionsalter von 65 Jahren
Leitsatz
Hat eine GmbH ihren beiden beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern bereits vor dem Zeitpunkt, zu dem die Altersgrenze
in der gesetzlichen Rentenversicherung durch das RV-Anpassungsgesetz angehoben wurde, eine Pension beginnend mit der Vollendung
des 65. Lebensjahrs zugesagt, so ist für die Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtungen gegenüber den beherrschenden
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern entgegen R 6a Abs. 8 EStR 2008 weiterhin von dem in der Pensionszusage vorgesehenen Zeitpunkt
des Eintritt des Versorgungsfalls ab Vollendung des 65. Lebensjahres auszugehen und nicht vom geburtsjahrabhängigen höheren
Pensionsalter infolge des RV-Anpassungsgesetzes.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 941 Nr. 16 BB 2014 S. 941 Nr. 16 DStR 2015 S. 6 Nr. 4 EFG 2014 S. 463 Nr. 6 EStB 2014 S. 181 Nr. 5 IAAAE-55221
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.