Psychologisches Gutachten der Bundesagentur für Arbeit als ausreichender Nachweis für eine geistige Behinderung des Kindes
und einen darauf gestützten Kindergeldanspruch
Leitsatz
1. Ein psychologisches Gutachten des psychologischen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit kann ein ausreichender Nachweis
dafür sein, dass das volljährige Kind aufgrund einer stark ausgeprägten Lernbehinderung i.S. des § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX geistig
behindert und deswegen kindergeldrechtlich nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen ist; das gilt auch dann, wenn
bislang noch keine amtliche Feststellung des Grads der Behinderung beantragt worden ist.
2. Die starke Lernbehinderung des Kindes ist ursächlich für dessen Unfähigkeit zum Selbstunterhalt, wenn das Kind ausweislich
des Gutachtens aufgrund seiner Lernbehinderung nur in Form „Unterstützter Beschäftigung” oder anderer Integrationsmaßnahmen
an Anlern- oder Helfertätigkeiten herangeführt werden kann, derzeit aber auch dafür nicht geeignet erscheint, und wenn diese
Bewertung dadurch untermauert wird, dass sich das Kind nachweislich bereits über einen längeren Zeitraum mehrfach erfolglos
für Anlern- oder Helfertätigkeiten beworben hat.
Fundstelle(n): CAAAE-54815
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 11.12.2013 - 8 K 173/13 (Kg)
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