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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 4 K 4004/13

Gesetze: EStG 2002 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG 2002 § 32 Abs. 4 S. 2, BGB § 1615l

Kindergeld

kein Unterhaltsanspruch eines Kindes gegenüber dem Vater des eigenen Kindes nach § 1615l BGB bei fehlender Erwerbstätigkeit wegen Fortsetzung des Hochschulstudiums

Leitsatz

In die beim Kindergeldanspruch für ein studierendes, nicht verheiratetes, aber mit dem Vater ihres eigenen Kindes zusammenlebendes Kind zu beachtende Jahresgrenzbetragsberechnung gem. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG ist ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kindsvater gem. § 1615l BGB nicht einzubeziehen, wenn ein solcher nicht besteht, nach dem die Tochter aufgrund der intensiv und konsequent betriebenen Fortsetzung des Studiums nach Ablauf des Mutterschutzes nicht die vollzeitliche Kindesbetreuung übernimmt und somit aufgrund des Studiums und nicht wegen der Kinderpflege an der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gehindert ist.

Fundstelle(n):
TAAAE-54805

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.03.2013 - 4 K 4004/13

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