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Einkommensteuer | Abzug von Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Kapitallebensversicherungen
(1) Zinsaufwendungen aus der Fremdfinanzierung von Beiträgen zu einer Lebensversicherung, die nicht zu steuerpflichtigen Erträgen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG führt, können gem. § 3c EStG nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden (Fortführung der Senatsrechtsprechung). (2) Das gilt auch dann, wenn die Lebensversicherung dazu dient, einen Immobilienkredit einer vom Stpfl. beherrschten GmbH zu tilgen (Bezug: § 3c Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, Abs. 1 Nr. 6 EStG).
Der BFH entschied zum Streitjahr 2004 und damit zur Rechtslage vor Einführung der Abgeltungsteuer sowie zu § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der vor 2005 gültigen Fassung. Danach konnten und können die Erträge aus einer vor dem abgeschlossenen Lebensversicherung unter bestimmten Bedingung...