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Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung, teilentgeltliche und entgeltliche Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern an nahe Angehörige
(1) Die Gesamtplanrechtsprechung des BFH findet keine Anwendung, wenn sich der Stpfl. bewusst für die Übertragung von Wirtschaftsgütern in Einzelakten entscheidet und sich diese Schritte zur Erreichung des „Gesamtzieles“ als notwendig erweisen, auch wenn dem Ganzen ein vorab erstelltes Konzept zugrunde liegt und die Übertragungen in unmittelbarer zeitlicher Nähe zueinander erfolgen. (2) Sieht ein vorab erstelltes Konzept vor, dass Teile des vereinbarten Kaufpreises – oder gar der gesamte vereinbarte Betrag – unmittelbar als Schenkung von dem Veräußerer an den Erwerber zurückfließen, liegt i. H. des zurückgeschenkten Betrags keine entgeltliche Übertragung vor. (3) Bei einer „teilentgeltlichen Betriebsaufgabe“ sind die Grundsätze der sog. Einheitstheorie nicht anzuwe...